Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1.0 Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Auch mündliche, fernmündliche oder elektronisch erteile Aufträge nehmen wir nur unter Einbeziehung unserer jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers sind nur gültig, wenn diese von uns schriftlich anerkannt worden sind.
2.0 Angebote
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eingehende Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Das gleiche gilt für mündliche Absprachen und sonstige Erklärungen jeglicher Art.
3.0 Lieferzeit und Umfang der Leistungspflicht
3.1 Angaben zur Lieferzeit sind grundsätzlich unverbindlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen aller Art, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Mangel an Arbeitskräften, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten etc. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten-, haben wir auch bei unverbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist die Lieferzeit angemessen zu verlängern.
3.2 Abweichungen von der Liefermenge sind bis zu 5 % nach oben oder unten zulässig. Desgleichen sind durch die Fabrikation bedingte übliche Abweichungen in Maßen, Inhalt, Gewichten und Farbtönen gestattet. Angaben des Verkäufers über Maße und Gewichte von Transport- und Verpackungsmittel werden nach bestem Wissen gemacht. Eine Gewähr für die genaue Einhaltung wird damit nicht übernommen.
3.3 Lieferfristen beginnen erst, wenn vom Kunden sämtliche von ihm zu beschaffenden Unterlagen eingereicht hat.
3.4 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung durch den Besteller erforderlich. Bei unverbindlichen Lieferfristen oder unverbindlichen Lieferterminen kann uns der Besteller vier Wochen nach Überschreiten des Termins auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit Ablauf der angemessenen Frist geraten wir in Verzug.
3.5 Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.
3.6 Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
3.7 Für an uns übersandte Muster oder Vorlagen leisten wir im Falle von Verlust oder Beschädigung keinen Ersatz.
4.0 Zahlung
4.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, falls nicht anders vereinbart.
4.2 Im Falle des Zahlungsverzugs werden Mahngebühren berechnet
4.3 Bei Zahlungsverzug beträgt der Verzugszins 8 % über dem jeweiligen Basiszins der EZB. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
4.4 Bei Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens werden sämtliche noch offene Rechnungen, auch mit anderen Zahlungszielen, zur sofortigen Zahlung fällig.
4.5 Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind und die Gegenforderung von uns anerkannt ist.
5.0 Versand und Gefahrenübergang
5.1 Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch, wenn wir den Versand durchführen oder zur Übernahme der Frachtkosten verpflichtet sind, wobei wir die Art des Versandes und den Weg frei bestimmen können sofern nichts anderes von uns schriftlich bestätigt worden ist.
5.2 Die versandfertige Ware muss sofort abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern.
5.3 Eine Transportversicherung erfolgt nur, wenn wir dies ausdrücklich bestätigt haben und nur auf Kosten des Bestellers.
6.0 Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum
7.0 Gewährleistung
7.1 Unsere Lieferungen und Rechnungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und offensichtliche Mängel i.S.v. §§ 377/378 HGB innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge.
7.2 Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut an zu laufen.
8.0 Haftungsbeschränkung
8.1 Schadensersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, soweit nicht grobes, fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt.
9.0 Verpackung
9.1 Soweit nicht in der Bestellung ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgt die Verpackung nach unserer Wahl. Einwegverpackung wird der Besteller ordnungsgemäß auf eigene Kosten entsorgen. Soweit solche Verpackungen wiederverwendet werden, sind auf der Verpackung angebrachte Produkt- und Firmenhinweise unkenntlich zu machen.
9.2 Zur Wiederverwendung bestimmte Verpackungen, welche in unserem Eigentum der dem Eigentum von Dritten stehen, wie zum Beispiel Paletten, bleiben unser Eigentum, bzw. Eigentum des Dritten. Sie werden dem Besteller nur zur vorübergehenden bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen und sind herauszugeben. Der Besteller ist jedoch berechtigt, solche Verpackungen gegen Verpackungen entsprechender Qualität und Menge zu tauschen.
10.0 Schutzrecht
10.1 Der Käufer haftet dafür, dass die von ihm bestellten Waren nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen und stellt den Verkäufer für alle daraus entstehenden Schadenersatzansprüche frei.
11.0 Erfüllungsort/Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand
11.1 Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Küps vereinbart.
11.2 Als Gerichtsstand wird örtlich und sachlich je nach Wahl der Firma Jakob und unabhängig vom Streitwert das Amtsgericht Kronach oder das Landgericht Coburg vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(Stand: Mai 2015)
Roland Jakob Glasveredelung
Industriestraße 10
96328 Küps